Richtlinien
Der Verkehr von Fahrzeugen auf italienischem Gebiet wird durch das Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30.04.1992 Neue Straßenverkehrsordnung geregelt.
- D.Lgs. n. 285 del 30/04/1992 “Neue Straßenverkehrsordnung”;
- D.P.R. n. 495 del 16/12/1992 “Regolamento di esecuzione e di attuazione del Nuovo Codice della Strada”.
- Decreto legge 69/2013, art. 20
- D. Lgs. n. 248 del 31 dicembre 2007 – (Legge Finanziaria) convertito in legge n. 31 del 28 febbraio 2008, che ha modificato l’art. 19 del D.P.R. n. 602 del 29 settembre 1973
Zahlung der Geldstrafe
Alle vom C.d.S. (Consiglio di Stato – Staatsrat) vorgesehenen finanziellen Geldstrafen variieren von einem Mindestbetrag bis zu einem Höchstbetrag.
Soweit zulässig, sieht die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit vor, den Verstoß durch die Zahlung einer ermäßigten Geldstrafe zu löschen, sofern die Zahlung innerhalb der Frist von 60 Tagen ab der Beanstandung oder ab der Zustellung des Protokolls gemäß Art. 202 des C.d.S. erfolgt.
Bei bestimmten Verstößen reduziert sich der Betrag um 30%, wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab dem Zustellungsdatum erfolgt.
Die fälligen Beträge sind im Dokument und im gesicherten Bereich selbst aufgeführt.
Die Zahlung, die in geringerem Umfang als gefordert oder verspätet durchgeführt wird, gilt als Anzahlung für den vorgesehenen Höchstbetrag, der für das vollständige Erlöschen der Forderung erwartet wird und wird mittels zusätzlichen Mahnungen und rechtlichen Verwarnungen sowie den Aufschlägen, Zustellungs- und Verfahrenskosten angefordert.
Die Geldstrafe kann mit einer der folgenden Modalitäten beglichen werden:
- Per Banküberweisung mit dem IBAN-Code IT66R0760101600001054694029
- Über die im gesicherten Bereich verfügbaren elektronischen Zahlungssysteme.
WICHTIG: Zahlungen mit Bankscheck werden nicht akzeptiert.
Mitteilung der Fahrerdaten
Bei einigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist es erforderlich den Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verstoßes zu identifizieren.
Aus diesem Grund ist es notwendig, sofern dies im zugestellten Dokument ausdrücklich verlangt wird, das Identifikationsformular, das übermittelt werden muss, innerhalb von und nicht später als 60 Tage nach Erhalt des Protokolls ausschließlich anhand der folgenden Modalitäten auszufüllen:
- durch Erscheinen im Front Office der Polizia Municipale di Amorosi;
- mittels Einschreiben mit Rückschein durch das Ausfüllen des dem Protokoll beigefügten Formulars, dem eine Fotokopie des Führerscheins des Zuwiderhandelnden beigefügt werden muss;
- durch Zugang auf den eigens dafür gesicherten Bereich über die Funktion “Dokumente hochladen”;
- durch Weiterleiten der Erklärung und den entsprechenden Anhängen von einer Pec-Adresse an unsere zertifizierte E-Mail-Adresse polmunicipale@pec.comune.amorosi.bn.it.
Die Daten des Fahrers müssen auch dann vorgelegt werden, wenn der Fahrer und der Eigentümer dieselbe Person sind und wenn gegen das Protokoll Berufung eingelegt wird.
WICHTIG: Die versäumte oder verspätete Übermittlung des Formulars stellt einen weiteren Verstoß dar, der mit einem gesonderten Protokoll beanstandet wird, das anhand derselben Modalitäten zu begleichen ist.